zu Hause | Rechte und Pflichten im Garten |
![]() Ein gepflegter Garten macht Spaß. Wie viel Pflege angebracht ist, bestimmt aber nicht der Vermieter. Das Immobilienportal So hat zum Beispiel das Oberlandsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mieter nur einfache Gartenarbeiten wie Rasen mähen, Unkraut jäten und Laub entfernen zu erledigen hat (Az.: I-10 U 70/04). Der Vermieter kann aber nicht verlangen, dass der Rasen durch düngen, nachsäen und vertikutieren in einen besonders guten Zustand zu setzen ist. Daran ändert auch die Klausel im Mietvertrag „Der Mieter verpflichtet sich, den Garten zu pflegen“ nichts. Entsprechend entschieden hat auch das Landgericht Detmold (AZ: 2 S 180/88). Das Beschneiden der Bäume ist danach Sache des Vermieters, erklärt das Immobilienportal Sollte ein Komposthaufen im Garten thronen, kann der Vermieter dessen Beseitigung nur verlangen, wenn eine erhebliche Geruchsbelästigung für die Bewohner (auch angrenzender Wohngrundstücke) besteht, machte das Landgericht Regensburg deutlich (AZ: S 320/83). Für die Kinder der Mieter gilt, dass der Vermieter das Einladen von Spielkameraden nicht untersagen darf, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch des Gartens zählt. |
| < zurück | weiter > |
|---|
| Heute: | 3 |
| Gestern: | 50 |
| Gesammt: | 41472 |
| Seitenaufrufe: | 432119 |