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Alles hat seine Zeit - auch Motorgartengeräte |
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Jetzt geht es wieder los – Rasenflächen müssen gemäht und der Wildwuchs auf Grundstücken muss getrimmt werden. Dazu setzen Haus- und Grundstücksbesitzer motorgetriebene Geräte ein. Auch wenn moderne Motorgeräte relativ leise sind, ganz ohne Geräusche arbeiten sie dennoch nicht. Der Industrieverband Garten (IVG) nimmt dies zum Anlass, auf die Bestimmungen aufmerksam zu machen.
In Wohngebieten dürfen Motorgartengeräte betrieben werden:
* an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer, Kettensägen, Rasentrimmer/Rasenkantenschneider und Schredder/Zerkleinerer
* an Werktagen von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler.
Ausnahmen von diesen Regelungen können auf Antrag von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Der Industrieverband Garten weist auch darauf hin, dass für lärmsensible Gebiete unterschiedliche Forderungen beim Einsatz von Motorgartengeräten gelten können.
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