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Vollfinanzierung: Oft nur bei preiswerten Immobilien sinnvoll
Viele Banken bieten neuerdings Immobilienfinanzierungen ohne Eigenkapital an. Doch nicht jeder kann die hohe monatliche Belastung auch tragen. Sinnvoll kann eine Vollfinanzierung bei nicht allzu teuren Immobilien sein.

Niedrige Zinsen und vergleichsweise günstige Immobilienpreise haben die monatliche Darlehensbelastung für viele Immobilienkäufer in den vergangenen Jahren nach unten gedrückt. Zahlreiche Banken haben darauf reagiert und bieten seit einiger Zeit auch Hypothekenkredite an, bei denen sie 100 oder mehr Prozent des Kaufpreises finanzieren – dann sind sogar noch die Kaufnebenkosten und eventuell die Einbauküche auf Pump mit finanziert. Doch dieses Modell hat auch Tücken, warnt das Immobilienportal Immowelt.de. Denn erstens lassen sich die Kreditinstitute die Vollfinanzierung meist mit einem Zinsaufschlag von bis zu rund einem Prozent teuer bezahlen. Und zweitens kann ein Immobilienkäufer schnell in finanzielle Bedrängnis geraten, wenn er gar keine Reserven hat und beispielsweise seinen Job verliert. Vollfinanzierungen sind deshalb in den Augen vieler Experten nur etwas für Menschen mit hohem Einkommen und sicherem Job.
Doch in manchen Fällen kann eine solche Vollfinanzierung zumindest dann sinnvoll sein, wenn eine vergleichsweise günstige Immobilie gekauft wird – als Lebensabschnitts-Immobilie. Der Maßstab: Die monatliche Darlehensrate sollte nicht wesentlich teurer sein als die Miete für eine vergleichbare Wohnung, rät Immowelt.de. Beispiel: Wer eine monatliche Kaltmiete von 400 Euro zahlt und zusätzlich 150 Euro im Monat anspart, kann für des gleiche Geld auch ein Darlehen in Höhe von knapp 100.000 Euro abstottern – bei sechs Prozent Zinsen und einem Prozent Tilgung. Für dieses Geld bekommt man in vielen Städten Deutschlands, sieht man von einigen teuren Ballungsräumen ab, schon eine anständige gebrauchte Zwei- bis Drei-Zimmer-Eigentumswohnung oder eine einfach ausgestattete Vier-Zimmer-Wohnung.

Was viele nicht wissen: Wer längere Zeit arbeitslos ist und Arbeitslosengeld II bezieht, muss nicht gleich den Verlust seines Eigenheims befürchten. Denn die Ämter sind verpflichtet, zumindest die monatlichen Zinsen fürs Darlehen zu zahlen – nicht jedoch den Tilgungsanteil an der Rate. Voraussetzung: Die Wohnung ist nicht unangemessen groß und teuer.

 
 
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