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Nebenkosten: Pünktlich abrechnen |
Ein Vermieter muss seinen Mietern spätestens ein Jahr nach Ende des
Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung zuschicken. Verspätet er sich,
muss der Mieter für eventuelle Nachzahlungen nicht mehr
aufkommen.
Vermieter dürfen sich mit ihrer Nebenkostenabrechnung nicht
beliebig lange Zeit lassen. Spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode
muss der Vermieter dem Mieter die Abrechnung zugeschickt haben, berichtet das
Immobilienportal Immowelt.de. Verspätet er sich, hat er keinen Anspruch mehr
darauf, dass der Mieter Nachzahlung leistet. Ausnahme: Der Vermieter hat die
Verspätung nicht selbst verschuldet – in solch einem Fall darf er auch nach
Ablauf eines Jahres noch abrechnen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn
ein Energieversorger verspätet mit dem Vermieter abrechnet.
Für den
Mieter sieht die Sache anders aus: Kommt bei einer Abrechnung des Vermieters
heraus, dass ihm eine Rückzahlung zusteht, so hat er auch dann ein Anrecht auf
die Rückerstattung zuviel entrichteter Nebenkosten, wenn die Abrechnung erst
nach mehr als einem Jahr bei ihm einging, weiß Immowelt.de. Hat ein Mieter
allerdings Einwände gegen eine ihm pünktlich zugeschickte Abrechnung, muss er
sie dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten mitteilen.
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