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Unpünktliche Mietzahlung: Kündigung |
Fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen können den Mieter die Wohnung kosten.
Denn der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn die Verzögerungen für ihn
unzumutbar werden. Nicht nur Mietrückstände können zu einer fristlosen Kündigung
des Mietverhältnisses führen. Auch Mieter, die andauernd die Miete zu spät
überweisen, riskieren die Kündigung. Auf ein entsprechendes Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.:
VIII ZR 364/04).
Im verhandelten Fall überwies ein Mieter über Jahre
hinweg die Miete unpünktlich – bisweilen auch mit mehr als einem Monat
Verspätung. Dem Vermieter wurde es zu bunt und er kündigte dem Mieter fristlos.
Doch weil der Mieter ab diesem Zeitpunkt die Miete fast zwei Jahre lang
pünktlich zahlte, durfte er in der Wohnung bleiben. Doch dann wurde er wieder
nachlässig und es kam erneut zu verspäteten Mietzahlungen. Der Vermieter mahnte
den Mieter ab und setzte ihm eine Frist, die Rückstände zu begleichen, ansonsten
werde er das Mietverhältnis wegen Unzumutbarkeit kündigen. Der Mieter zahlte die
folgende Miete erneut unpünktlich, und erhielt eine weitere Abmahnung. Doch auch
diese fruchtete nicht. Der Vermieter kündigte daraufhin dem Mieter
fristlos.
Zu Recht, wie der BGH entschied. Die Vorinstanz hielt noch eine
dreimalige verspätete Zahlung nach einer Abmahnung für erforderlich, um eine
Kündigung zu rechtfertigen. Doch dem folgten die BGH-Richter laut Immowelt.de
nicht. Denn auch die Zahlungsverzögerungen vor der Abmahnung müssten
berücksichtigt werden. Der Sinn einer Abmahnung sei es, dem Mieter die Chance
einzuräumen, sein Verhalten zu ändern. Der Erfolg einer Abmahnung zeige sich
darin, dass sich das beanstandete Verhalten nicht wiederholt. Da im verhandelten
Fall der Mieter trotz der Abmahnung erneut die Miete unpünktlich überwies, sei
die Kündigung rechtmäßig gewesen.
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