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Stromanbieter erhöhen erneut die Preise und So einfach geht der Wechsel |
Für den August haben mehrere Stromanbieter erneut eine Preiserhöhung
angekündigt. Als Kunde muss man bei solchen Nachrichten nicht verzweifeln, der
Wechsel des Stromanbieters funktioniert unkompliziert und ohne
Risiken.
Wie wechselt man?
Der Wechsel des Anbieters ist einfach und
birgt kein Risiko für den Verbraucher. Man sucht sich den passenden
Stromversorger
(z.B. über einen Stromrechner im Internet), lässt sich die
Vertragsunterlagen zuschicken oder füllt online die entsprechenden Formulare
aus. Nachdem der Kunde den neu unterzeichneten Vertrag an den neuen Anbieter
geschickt hat, übernimmt dieser alle Formalitäten, darunter auch die Kündigung
beim bisherigen Versorger. Eine Gebühr wird dafür üblicherweise nicht erhoben.
Die Umstellung wird dann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn die kompletten
Unterlagen bis zum 10. eines Monats zurückgeschickt wurden, erfolgt der Wechsel
in der Regel zu Beginn des übernächsten Monats. Der Stromzähler muss nicht
ausgetauscht werden, es muss auch niemand beim Verbraucher zuhause
vorbeischauen.
Gibt es etwas zu beachten?
Einige Stromanbieter bieten Preisgarantien an, was sehr positiv ist. Wie bei allen Verträgen sollten auch hier Laufzeiten und Kündigungsfristen beachtet werden. Man sollte sich
nicht länger als 12 Monate an den neuen Anbieter binden. Je kürzer die
Vertragsbindung ist, umso flexibler bleibt man als Kunde. Man sollte darauf
achten, dass der Anbieter im Fall von Preissteigerungen ein
Sonderkündigungsrecht einräumt.
Gibt es eine Unterbrechung der Stromversorgung?
Nein.
Der lokale Stromversorger
ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushalte stets
mit Strom zu versorgen - auch wenn er nicht mehr direkter Vertragspartner ist.
Er kann also den Strom nicht abstellen, nur weil ein Kunde gekündigt hat. Genau
genommen kommt auch nach dem Anbieterwechsel der Strom weiterhin vom lokalen
Versorger. Der neue Anbieter stellt nur die von seinem Kunden benötigte
Strommenge in das allgemeine Netz mit ein und zahlt dem lokalen Versorger eine
Durchleitungsgebühr für den Transport zum Endkunden.
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